HM Revenue & Customs & Inland Revenue

Das englische Finanzamt und Zoll (HMRC) wurden am 18. April 2005, im Anschluss an die Fusion von Finanzamt , Zoll- und Akzise-Abteilungen gebildet.

An Gesellschaften die im Ausland (z.B. in Deutschland) tätig sind, werden nur minimale Anforderungen gestellt. Jedoch handelt es sich hier um s.g. Pflichtmeldungen, die einer fristgerechten Beantwortung bedürfen, da es ansonsten erheblichen Strafen nach sich zieht.  

  • Etwa 2 bis 3 Monate nach Gründung Ihres Unternehmens erhalten Sie ein Anschreiben der Inland Revenue (Corporation Tax of New Company Details ) , in dem Sie um Angaben bezüglich Ihrem Unternehmen gebeten werden.

Hier handelt es sich um s.g. Pflichtangaben, deren Nichtbeantwortung unter Strafe (Penalties) steht.

  • Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres erhalten Sie Aufforderungen zur Zahlung der Corporation Tax ( Körperschaftssteuer).

Auch hier handelt es sich um s.g. Pflichtdokumente. Auch wenn die eingetragene Summe 0,00 GBP ist, sind diese zu melden. Auch hier steht die Nichtbeantwortung unter Strafe.

Vielfach bekannt ist, das Sie Ihre jährliche Meldung an das Companies-House einreichen müssen. Vergessen Sie bitte nicht, dies auch dem HM Revenue & Customs gegenüber darzulegen, sofern Sie nicht von der Erklärungsverpflichtung befreit sind.