Limited in Deutschland

Sind Sie mit Ihrer LTD. auschließlich in Deutschland tätig, unterliegen Sie auch vollinhaltlich deutschem Gesllschafts- und Steuerrecht.

Die Klarheit ergibt sich hier aus der AO ( Abgabenordnung ) die besagt:

Die LTD. ist der deutschen GmbH gleichzusetzen.

Entgegen vielfachen Aussagen können Sie in UK nicht von der Steuerpflicht befreit werden. Jedoch können Sie unter formalem Hinweis Ihrer ausschließlichen Tätigkeit in Deutschland von der "Abgabeverpflichtung Ihrer Steuererklärung" in United Kingdom befreit werden.

Im Ergebnis müssen Sie keine Steuererklärungen mehr in UK erstellen und einreichen. Der Unterschied besteht jedoch im wesentlichen darin , das Sie trotzdem die Behörde in UK über Adress- Namensänderungen zu informieren haben. Im weitern über evtl. Änderungen der inneren Organe der Gesellschaft.