Wie auf unseren vorherigen Seiten, können wir Ihnen hier nur einen Überblick verschaffen, der bei weitem nicht alle Einzelheiten und/oder Details berücksichtigt. Jedoch zeigen wir Ihnen einen Weg auf, die für Sie die Richtige Entscheidung zu treffen. 

Ihre Pflichten in England

Die Rechnungslegung und Bilanzierung einer Ltd. mit Registrierung in Großbritanien unterliegt voll inhaltlich " britischem Gesellschaftsrecht " . Rechnungslegung, Jahresabschluß und Bilanz müssen also nach englischem Recht erfolgen.

Ihre Pflichten in Deutschland

Hierzu habe ich einmal das Wort "Bilanzspagat" in einem Artikel gelesen, das jedoch (leider) so manchen Nagel auf den Kopf trifft.

Die Meinungen über die erforderlichen Meldungen in D und UK mögen kontrovers geführt werden, jedoch unterschreiben Sie als Director die Bilanz und sind somit u.a. für die korrekte Abgabe der Daten (oder auch nicht) voll verantwortlich.

Das eine " bewährte Bilanzierungspraxis" (Zitat) nicht die Korrekte sein muß, ist auch Fakt . Das "alles auch ganz einfach geht"(Zitat), wenn Sie es selbst machen und es dann auch unterschreiben, mag für die Agentur der einfachste Weg sein. Und da die englischen Behörden ja so "fürsorglich" (Zitat)sind, ist es eine Frage der Zeit, bis der Director merkt, das unrichtige Widergabe von Jahresabschlüssen auch in England strafbar sind.  

Darum analysieren wir doch einmal ganz einfach Ihr Unternehmen.

Sie sind eine britische Ltd.

Also unterliegen Sie britischem Gesellschaftsrecht.

Sie haben keine Umsätze in UK,

da Ihr Unternehmen mit einem Geschäftssitz in Deutschland gemeldet ist.

Also unterliegen Sie deutschem Steuer- Handelsrecht für Kapitalgesellschaften

Wie vereinbart man nun diese Rechtssituation

Deutschland: Wohl unstreitig

                  • Rechnungslegung nach HGB
                  • Jahresabschluß und Bilanz nach HGB

England : Der interessantere Teil

  • Rechnungslegung (haben Sie nicht in England)
                  • Jahresabschluß und Bilanz nach UK-Gaap, da Sie nach englischem Gesellschaftsrecht  verpflichtet sind alle Umsätze(auch im Ausland) anzugeben.

Das heißt nun, das man alles doppelt erstellen muß ?

nein

Wir möchten wir Sie mit nunmehr anzuwendenen Details nicht wieder verunsichern, sondern Ihnen ein komplettes Packet für Deutschland und England anbieten